Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die VidLab7 GmbH, Rosental 7, 80331 München, Deutschland („VidLab7“) bietet einen Dienst zur KI-gestützten Personalisierung von Videos an. Der Kunde möchte den Dienst über das Internet im Wege von Software-as-a-Service (SaaS) nutzen. Zu diesem Zweck schließen die Parteien auf der Grundlage eines Angebots von VidLab7 und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag (die „Vereinbarung“).
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als VidLab7 ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt in allen Fällen, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde bei Vertragsschluss auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und VidLab7 dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2
Das Angebot von VidLab7 richtet sich ausschließlich an Unternehmen, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die den Vertrag mit VidLab7 in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit schließen (§ 14 BGB).
1.3
Alle Angebote einschließlich der Leistungs- und Produktbeschreibungen von VidLab7 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Vertrag kommt zustande, indem VidLab7 die Bestellung des Kunden annimmt oder das vom Kunden unterzeichnete Angebot gegenzeichnet. Bei Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen dem Angebot und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Angebots Vorrang.
2. Gegenstand
2.1
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bereitstellung eines Dienstes zur KI-basierten Personalisierung von Videos für den eigenen Gebrauch des Kunden und eigene interne Geschäftszwecke über SaaS für die Laufzeit dieser Vereinbarung. Die grundlegende Funktionalität des Dienstes ist im Angebot beschrieben.
2.2
Allgemeine Bedingungen für die Nutzung des Dienstes (z. B. Anzahl der Benutzerkonten, maximale Länge von Videos, Auflösung, maximale Anzahl von Videos, die personalisiert werden können, maximale Anzahl von Variablen für die Personalisierung usw.) sind im Angebot festgelegt. Es gilt Folgendes:
2.2.1
Benutzerkonten („Creator-Accounts“) sind „benannte Benutzerkonten“ und dürfen nur von der jeweils genannten natürlichen Person verwendet werden. Auf Wunsch kann eine benannte Person durch eine andere ersetzt werden. Die gemeinsame Nutzung eines Creator-Accounts durch verschiedene Personen ist nicht gestattet.
2.2.2
Der Dienst kann Schnittstellen („Integrationen“) beinhalten, die den Datenaustausch mit Drittsystemen von Drittanbietern ermöglichen. Dies setzt voraus, dass der Kunde mit dem Drittanbieter einen Vertrag über die Nutzung des jeweiligen Drittsystems abgeschlossen hat, der es dem Kunden auch ermöglicht, die Schnittstellen des Drittsystems zu nutzen.
Auf die Integration kann verzichtet werden, wenn der Drittanbieter die Schnittstellenspezifikationen nicht oder nur zu inakzeptablen Bedingungen oder gegen zusätzliche Gebühren zur Verfügung stellt; wenn er die Nutzung durch Dritte, z. B. durch VidLab7, unter ähnlich inakzeptablen Bedingungen verbietet oder einschränkt oder wenn ein Schnittstellenupdate einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
2.3
VidLab7 entwickelt den Service weiter. Seine Funktionalität kann sich während der Laufzeit dieser Vereinbarung ändern und erweitern, sofern die Änderungen die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung vorhandene Funktionalität nicht wesentlich einschränken oder die in Abschnitt 2.2.2 beschriebenen Bedingungen für die Einstellung einer bestehenden Schnittstelle erfüllt sind.
2.4
VidLab7 stellt die Hardware und technische Infrastruktur bereit, die für die SaaS-Bereitstellung des Dienstes erforderlich sind, und sorgt für den technischen Betrieb dieser Infrastruktur. Die Verantwortung von VidLab7 für Hardware und technische Infrastruktur endet am Verbindungspunkt des Rechenzentrums von VidLab7 an das öffentliche Internet. Zur Klarstellung: Der Fernzugriff auf und die Nutzung des Dienstes liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
2,5
Verfügbarkeit
2.5.1
VidLab7 stellt den Service zur Verfügung und stellt ihn dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung. Die Verfügbarkeit beträgt 98% pro Vertragsjahr während der Servicezeiten. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Deutschland. Verfügbarkeit bedeutet, dass der Dienst am Verbindungspunkt des Rechenzentrums von VidLab7 über das Internet einsatzbereit ist.
2.5.2
Unabhängig von der vereinbarten Verfügbarkeit wird der Dienst in der Regel außerhalb der Servicezeiten nicht abgeschaltet und ist daher in der Regel rund um die Uhr erreichbar. VidLab7 ist jedoch nicht verpflichtet, die Software außerhalb der Servicezeiten verfügbar zu machen.
2.5.3
VidLab7 wird den Kunden im Voraus über geplante Ausfallzeiten außerhalb der Servicezeiten informieren (Beginn und geschätzte Dauer der Ausfallzeit).
2.5.4
VidLab7 wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Software außerhalb der Servicezeiten aufrechtzuerhalten und die Systemnutzung des Kunden durch Wartungsarbeiten so gering wie möglich zu halten. Wenn Wartungsarbeiten aus technischen oder organisatorischen Gründen während der Servicezeiten durchgeführt werden müssen, koordinieren die Parteien diese Wartung. Ausfallzeiten aufgrund geplanter und angekündigter Wartungsarbeiten gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.
3. Nutzung des Dienstes
3.1
VidLab7 behält sich das Recht vor, die generierten Videos zur Qualitätskontrolle manuell zu überprüfen, bevor sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (Moderationsschleife). Diese Moderationsschleife kann bis zu einem Arbeitstag dauern. Dennoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die personalisierten Videos auch manuell vom Kunden überprüft werden müssen, da aus technischen Gründen nicht ausgeschlossen werden kann, dass die KI-gestützte Personalisierung in einigen Fällen zu falschen oder unklaren Ergebnissen führt.
3.2
Der Kunde darf den Dienst und die mit dem Dienst generierten Videos nur für seine eigenen Geschäftszwecke nutzen. Insbesondere darf der Kunde den Dienst und die mit dem Dienst generierten Videos nicht für oder im Auftrag Dritter nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen (z.B. Personalisierung von Videos im Namen oder für Dritte; Erbringung von Dienstleistungen für Dritte; Werbung für Produkte oder Dienstleistungen Dritter). Zu Dritten gehören auch Unternehmen, die mit dem Kunden verbunden sind, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung zur konzernweiten Nutzung getroffen wurde.
3.3
Der Kunde darf den Service nicht für folgende Zwecke nutzen:
Die Nutzung des Dienstes für rechtswidrige Zwecke, einschließlich Verstößen gegen Rechte Dritter oder geltendes Recht, zur Personalisierung von Videos mit rechtswidrigen, hasserfüllten, gewalttätigen, sexuell anstößigen oder anderweitig schädlichen Inhalten, für politische Kampagnen oder Lobbyarbeit, einschließlich der Erstellung personalisierter politischer Botschaften, für Spam oder unerwünschte Werbung, für die Entwicklung eines ähnlichen Produkts oder einer ähnlichen Dienstleistung mit Schwerpunkt auf Videopersonalisierung, für die Entwicklung oder Schulung eines KI-Modells oder zur Personalisierung von Videos, die dem Image schaden könnten, ist untersagt, Ruf oder Glaubwürdigkeit von VidLab7.
3.4
VidLab7 bietet möglicherweise Funktionen zum Generieren von Avataren zur Verwendung in Kundenvideos. Der Kunde erkennt an, dass aufgrund der Natur der Tools für künstliche Intelligenz Dritte Avatare erstellen und verwenden können, die Ihren generierten Avataren ähnlich oder sogar identisch sind (z. B. weil dieselben oder ähnliche Eingaben bereitgestellt wurden). Der Kunde darf keine Avatare generieren und verwenden, die bestehenden Personen ähneln, z. B. indem er Aufforderungen verwendet, um ein Doppelbild einer existierenden Person zu generieren.
3.5
Sperrung von Diensten und Entfernung von Daten
3.5.1
VidLab7 kann den Zugriff auf oder die Nutzung des Dienstes aussetzen oder alle relevanten Daten aus den Diensten entfernen (einschließlich zum Beispiel und ohne Einschränkung von kundengenerierten Videos, die von VidLab7 gehostet werden), wenn:
Der Zugriff oder die Nutzung können eingeschränkt oder beendet werden, wenn sie ein Sicherheitsrisiko darstellen oder die Dienste übermäßig beeinträchtigen, die Rechte oder Interessen Dritter verletzen, illegale oder verbotene Inhalte oder Aktivitäten beinhalten oder VidLab7 einer potenziellen Haftung aussetzen, die Leistung oder Sicherheit des Dienstes oder verwandter Technologien Dritter unangemessen beeinträchtigen oder wenn geltende Gesetze oder Anordnungen eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde dies erfordern.
3.5.2
Sofern dies nicht nach den geltenden Gesetzen verboten ist und unter den Umständen angemessen ist (wie von VidLab7 nach eigenem Ermessen festgelegt), wird VidLab7 den Kunden vor einer solchen Sperrung oder Entfernung benachrichtigen und ihm Gelegenheit geben, Maßnahmen zu ergreifen, um eine solche Sperrung oder Entfernung zu vermeiden. Eine Aussetzung des Rechts des Kunden, auf die Dienste zuzugreifen oder sie zu nutzen, oder die Entfernung von Daten entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn und soweit der Kunde für den Vorfall verantwortlich ist, der zur Sperrung oder Entfernung geführt hat.
4. Laufzeit und Kündigung
4.1
Der Vertrag tritt mit Annahme des Angebots durch den Kunden an dem im Angebot angegebenen oder anderweitig vereinbarten Datum in Kraft („Datum des Inkrafttretens“). Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt sie für einen Zeitraum von einem Jahr und danach für aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils einem Jahr, sofern sie nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt wird. Alle von VidLab7 erbrachten Dienstleistungen bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung wird eine Rückerstattung gewährt.
4.2
Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn diese andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung begeht und, falls ein solcher Verstoß abhilfefähig ist, diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der Partei, die die Vereinbarung kündigen möchte, in der Einzelheiten des Verstoßes dargelegt und deren Behebung gefordert wird, behoben wird.
4.3
Nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf das SaaS-System. Die vom Kunden personalisierten Videos werden von VidLab7 spätestens am Tag des Inkrafttretens der Kündigung gelöscht.
5. Lizenz
5.1
Bedienung
5.1.1
Während der Laufzeit des Vertrags hat der Kunde das unbefristete, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den gemäß Abschnitt 1 im Wege von SaaS bereitgestellten Dienst für seine eigenen Geschäftszwecke gemäß der Vereinbarung zu nutzen. Jede Vermietung, Vermietung und jede andere vorübergehende oder dauerhafte Übertragung oder Übertragung des Dienstes an Dritte sowie jegliche Zurverfügungstellung des Dienstes zur Nutzung durch Dritte ist ausdrücklich untersagt.
5.1.2
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte, Titel und Interessen jeglicher Art an und an dem Service, einschließlich der zugehörigen Software und KI-Modelle, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran, ausschließlich und ausschließlich VidLab7 gehören. Diese Vereinbarung gewährt dem Kunden keinerlei Eigentumsrechte oder dauerhafte Rechte zur Nutzung des Dienstes, einschließlich der zugehörigen Software und der verwendeten KI-Modelle, über die Laufzeit der Vereinbarung und den darin definierten Verwendungszweck hinaus. Alle Rechte verbleiben bei VidLab7. Dies gilt auch für alle Änderungen, Verbesserungen, Erweiterungen oder Anpassungen an und im Zusammenhang mit dem Service, einschließlich der verwendeten KI-Modelle, auch wenn diese von VidLab7 im Auftrag des Kunden vorgenommen wurden.
5.2
Videos
5.2.1
Der Kunde bleibt Eigentümer der von ihm hochgeladenen und personalisierten Videos. Soweit VidLab7 Rechte an personalisierten Videos erwirbt, räumt VidLab7 dem Kunden gegen vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen, unbefristeten, weltweiten, unterlizenzierbaren und übertragbaren Rechte ein.
5.2.2
Durch das Hochladen eines Videos gewährt der Kunde VidLab7 die lizenzfreien Rechte, das Video (1) zur Bereitstellung der Dienste und (2) zum Training der VidLab7-KI-Modelle sowie zum Debuggen und Verbessern der Dienste zu verwenden. Dies beinhaltet insbesondere das nicht ausschließliche, weltweite, unterlizenzierbare und übertragbare Recht, das Video für die oben genannten Zwecke zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu bearbeiten.
5.2.3
Durch das Hochladen eines Videos garantiert der Kunde, dass durch seine vorgenannte Nutzung durch VidLab7 keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Dies gilt insbesondere und ohne Einschränkung für die Rechte der in den Videos abgebildeten Personen.
5.2.4
Entschädigung. Der Kunde stellt VidLab7 auf erstes Anfordern von allen Kosten, Aufwendungen und Schäden frei, die VidLab7 aufgrund der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung von Kundenvideos im oben genannten Zusammenhang entstehen. Der Kunde wird in angemessenem Umfang bei der Verteidigung von VidLab7 gegen solche Ansprüche mitwirken und VidLab7 bei der Verteidigung unterstützen.
6. Unterstützung
6.1
Supportleistungen (z. B. Zugang zur Support-Plattform, Dokumentation, E-Mail-Support) sind im Angebot aufgeführt.
6.2
Störungen im Service werden von VidLab7 priorisiert und entsprechend ihrer Priorität behoben. Die verschuldensunabhängige Haftung von VidLab7 gemäß § 536a Absatz 1 BGB für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen. Die Anwendung von § 536a Absatz 2 BGB (Recht auf Selbstabhilfe und Aufwendungsersatz) ist ausgeschlossen.
7. Gebühren und Bezahlung
7.1
Für die Erbringung der Dienstleistungen zahlt der Kunde die im Angebot genannten Gebühren. Die Gebühren sind jährlich im Voraus fällig und zahlbar, beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens.
7.2
Die Gebühren und alle anderen im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge schließen alle anfallenden Verkaufs-, Waren- und Dienstleistungs-, Mehrwert-, Nutzungs- oder ähnliche Steuern, Abgaben und Abgaben aus, die von einer Bundes-, Provinz-, Landes-, lokalen oder kommunalen Steuerbehörde erhoben werden oder an diese zu zahlen sind. Der Kunde zahlt und VidLab7 überweist sie, wie gesetzlich vorgeschrieben, an alle zuständigen Steuerbehörden.
7.3
Die Gebühren können einmal jährlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch Mitteilung von VidLab7 in Textform um jeweils maximal 15% angepasst werden. Ist der Kunde mit einer Erhöhung der Gebühren nicht einverstanden, kann er den Vertrag innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Hat der Kunde den Vertrag gemäß dieser Bestimmung gekündigt, so bleibt die ursprüngliche Gebühr bis zum Wirksamwerden der Kündigung in Kraft.
7.4
Der Kunde kann Gelder, die VidLab7 zustehen, nur einbehalten oder ein Aufrechnungsrecht in Bezug auf solche Beträge ausüben, wenn sie sich auf eine unbestrittene Forderung des Kunden oder auf eine Forderung beziehen, die dem Kunden durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zugesprochen wurde.
7,5
Wenn der Kunde Gebühren oder andere zu zahlende Beträge nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach dem Fälligkeitsdatum zahlt, fallen für diesen unbezahlten Betrag Zinsen ab dem Tag, an dem der Betrag fällig ist, bis zum Tag der Zahlung in Höhe von 10% p.a. Darüber hinaus gilt eine solche Nichteinhaltung als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung und zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die VidLab7 zur Verfügung stehen, ist VidLab7 berechtigt, die Erfüllung dieser Vereinbarung auszusetzen, bis Der Kunde hat alle ausstehenden Beträge vollständig bezahlt.
8. Haftung
8.1
VidLab7 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Körperschäden oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Umfang einer von VidLab7 übernommenen Garantie nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen ist die Haftung von VidLab7 wie folgt beschränkt:
8.1.2
VidLab7 haftet nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d. h. Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut). In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.1.3
VidLab7 haftet nicht für Folgeschäden, es sei denn, diese Schäden unterliegen einer Garantie.
8.1.4
Die Haftung von VidLab7 für alle Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf 25.000, - € begrenzt.
8.2
Durch die Verwendung einer Schnittstelle (Integration) zur Anbindung von Drittsystemen autorisiert der Kunde den Datenaustausch mit den jeweiligen Drittanbietern (einschließlich aller anderen Anbieter, die die Integration ermöglichen). Der von VidLab7 angebotene Dienst besteht ausschließlich darin, den Datenaustausch mit dem Drittanbieter zu ermöglichen. Die weitere Verwendung der übermittelten Daten durch den Drittanbieter basiert auf der Vereinbarung des Kunden mit dem Drittanbieter. VidLab7 ist nicht verantwortlich für die Handlungen und Unterlassungen der über Schnittstellen verbundenen Drittanbieter, deren Dienste, Anwendungen, Codes, Technologien oder Produkte.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1
Jede Partei verwendet vertrauliche Informationen der anderen Partei ausschließlich und ausschließlich, soweit dies für die Erfüllung ihrer Pflichten oder die Ausübung ihrer Rechte gemäß dieser Vereinbarung vernünftigerweise erforderlich ist. Vertrauliche Informationen sind geheim und vertraulich zu behandeln und dürfen an niemanden weitergegeben werden, außer wenn dies erforderlich ist, an verbundene Unternehmen und Subunternehmer. Diese verbundenen Unternehmen und Subunternehmer unterliegen im Wesentlichen ähnlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen.
9.2
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch nach Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung weiter.
9.3
Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren oder die von der empfangenden Partei außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung rechtmäßig erhalten oder unabhängig entwickelt wurden.
9.4
Auf schriftliche Anfrage der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei jederzeit alle gedruckten Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten, zurückzugeben, alle elektronischen Dokumente oder Dateien, die vertrauliche Informationen enthalten, zu vernichten und jegliche Verwendung der vertraulichen Informationen unverzüglich einzustellen.
9,5
Jede Partei kann die andere Partei und das Projekt als Referenz für Marketingzwecke benennen. Jede Partei kann das Firmenlogo der anderen Partei für solche Zwecke verwenden. Weitere Nutzungen und Veröffentlichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der anderen Partei.
9,6
Die Parteien schließen zusätzlich zu dieser Vereinbarung die beigefügte Datenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
9,6
Die Parteien schließen zusätzlich zu dieser Vereinbarung die beigefügte Datenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
10. Schlußbestimmungen
10.1
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen, mit Ausnahme ihrer Kollisionsnormen.
10.2
Die Gerichte von München, Deutschland, haben die ausschließliche Zuständigkeit für Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung, und die Parteien vereinbaren, dass die Gerichtsbarkeit und der Gerichtsstand vor diesen Gerichten angemessen sind, und unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte.
10,3
VidLab7 behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ändern. Die geplanten Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform bekannt gegeben. Der Kunde hat den Änderungen zugestimmt, wenn er den Änderungen nicht vor Ablauf der Frist in Textform widerspricht. Alternativ hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Frist zu kündigen. Eine solche Kündigung wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigungserklärung wirksam. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zum Wirksamwerden der Kündigung unverändert weiter
VidLab7 verpflichtet sich, den Kunden ausdrücklich auf die Möglichkeit des Widerspruchs oder der Kündigung und die Widerspruchs- und Kündigungsfristen, das Erfordernis der Textform für Widersprüche und die Bedeutung oder Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Widerspricht der Kunde der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen form- und fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. In diesem Fall ist VidLab7 berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
10,4
Eine Ergänzung oder Änderung, ein Verzicht oder eine Aufhebung einer Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von bevollmächtigten Vertretern jeder Partei unterzeichnet wurde, mit Ausnahme der Änderungen gemäß Abschnitt 10.3.
10,5
Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar oder gesetzeswidrig befunden wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung und/oder die Anwendung dieser Bestimmungen auf andere Personen oder Umstände als diejenigen, aufgrund derer sie ungültig oder nicht durchsetzbar ist, davon unberührt, und jede dieser Bestimmungen dieser Vereinbarung ist in dem gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen zu ersetzen und Lücken zu füllen, indem sie angemessene Bestimmungen vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommen.
Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SaaS-Dienste. Datenverarbeitungsvereinbarung für SaaS-Dienste der VidLab7 GmbH
Präambel
Der Kunde hat die VidLab7 GmbH, Rosental 7, 80331 München, Deutschland („VidLab7“) mit dem Betrieb eines Dienstes zur Personalisierung von Videos beauftragt. Für die Erbringung der Dienste kann der Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erforderlich sein. Die Allgemeine Datenschutzverordnung legt bestimmte Anforderungen für eine solche Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden fest. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, vereinbaren die Parteien Folgendes.
1.
Definitionen; Gegenstand dieser Vereinbarung
1.1
„Personenbezogene Daten“, „besondere Datenkategorien“, „Verarbeitung/Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“ und „betroffene Person“ haben die in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (die „Allgemeine Datenschutzverordnung“ oder „DSGVO“) festgelegten Bedeutungen.
1.2
Die Parteien schließen diese Datenverarbeitungsvereinbarung („DPA“) ab, um die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht festzulegen. Umfang und Dauer der von VidLab7 zu erbringenden Dienste sind in der Vereinbarung über die Bereitstellung von SaaS-Diensten auf der Grundlage des Angebots von VidLab7 und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SaaS-Dienste (die „Hauptvereinbarung“) festgelegt. Diese Datenschutzvereinbarung ergänzt die Hauptvereinbarung in Bezug auf den Datenschutz. Im Falle von Konflikten haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Datenschutzvereinbarung Vorrang.
2
Umfang, Zweck und Bereitstellung der Datenverarbeitung; Datenkategorien und betroffene Personen
2.1
VidLab7 bietet einen Service, mit dem vom Kunden hochgeladene Videos auf Basis von KI personalisiert werden können. Weitere Einzelheiten zu Umfang und Zweck der Datenverarbeitung durch VidLab7 finden Sie in der Hauptvereinbarung und der zugehörigen Leistungsbeschreibung.
2.2
VidLab7 hat möglicherweise Zugriff auf personenbezogene Daten, die in den vom Kunden im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen hochgeladenen Videos enthalten sind. Datenkategorien und betroffene Personen hängen vom Inhalt der Kundenvideos ab. In der Regel sind Mitarbeiter des Kunden in den Kundenvideos sichtbar.
2.3
VidLab7 darf die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Hauptvertrags oder gemäß den Anweisungen des Kunden verarbeiten. Neben der Erbringung von Dienstleistungen durch VidLab7 umfasst die Erfüllung des Hauptvertrags auch die Schulung der KI-Modelle von VidLab7 sowie das Debuggen und die Verbesserung des Dienstes. Wenn VidLab7 personenbezogene Daten aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 28 (3) (a) DSGVO verarbeitet, wird VidLab7 den Kunden im Voraus informieren, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
2.4
VidLab7 wird die Anweisungen des Kunden bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beachten. Der Kunde kann solche Anweisungen jederzeit und nach eigenem Ermessen erteilen, einschließlich Anweisungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. VidLab7 wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn eine Anweisung nach Ansicht von VidLab7 gegen geltende Datenschutzgesetze oder -vorschriften verstößt. Der Kunde vergütet VidLab7 für die Ausführung seiner Anweisungen auf Zeit- und Materialbasis auf der Grundlage der vereinbarten Stundensätze. Der Kunde ist für die Folgen seiner Anweisungen (z. B. inkonsistente Daten) verantwortlich. Weisungen bedürfen der Schriftform.
2,5
Als datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist der Kunde für die Prüfung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich, insbesondere für die Zulässigkeit der Nutzung der Dienste von VidLab7, einschließlich des Hochladens und der Personalisierung seiner Videos. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung der Dienste von VidLab7 keine Rechte Dritter verletzt und datenschutzrechtlich zulässig ist. Gegebenenfalls wird er die erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen einholen.
3.
Subprozessoren
3.1
VidLab7 kann Unterauftragsverarbeiter („Subunternehmer“) beauftragen. VidLab7 hat derzeit die folgenden Subunternehmer beauftragt:
- ElevenLabs, 169 Madison Ave #2484 New York, NY 10016 NYC, Vereinigte Staaten
- Vercel Inc., 440 N Barranca Ave #4133, Covina, CA 91723, USA
- Google Cloud EMEA Limited, 70 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland
- Clerk, Inc., 2261 Market Street, 10607, San Francisco, CA 94114 USA
- Cartesia AI, Inc., 1766 18th Street, San Francisco, CA 94017 USA
- Intercom R&D Unlimited Company, 124 St Stephen's Green, Dublin 2, DC02 C628, Republik Irland
- PLUS FIVE FIVE INC., 2261 Market Street #5039 San Francisco, CA 94114, USA
- Hubspot Ireland Limited, 1 Sir John Rogerson's Quay, Dublin, D01 DR94, Irland
- Stripe Payments Europe Limited, 3 Dublin Landings, North Wall Quay, Dublin 1, Dublin
- Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855, Luxemburg
- OpenAI Ireland Ltd., The One Building, Lower Grand Canal Street, Dublin 2, D02 H538, Irland Vertragliche Vereinbarungen mit Subunternehmern müssen den DSGVO-Anforderungen entsprechen.
- Daily, Co. 548 Market St, Suite 39113, San Francisco, Kalifornien 94104, Vereinigte Staaten
3.2
VidLab7 wird den Kunden im Voraus über Änderungen informieren, die die Einstellung oder den Austausch von Subunternehmern betreffen. Wenn der Kunde begründete Einwände gegen die Beauftragung eines neuen Subunternehmers hat, sodass der neue Subunternehmer die DSGVO-Anforderungen nicht erfüllt, kann der Kunde dem neuen Subunternehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung von VidLab7 widersprechen. Erklärt VidLab7, dass es trotz eines berechtigten Widerspruchs des Kunden nicht auf den neuen Subunternehmer verzichten wird, kann der Kunde den Hauptvertrag innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Widerspruchs gegen die Beauftragung des Subunternehmers schriftlich kündigen.
3.3
Für die Zwecke dieser DPA gelten Unteraufträge als Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit den von VidLab7 erbrachten Hauptdienstleistungen stehen. Nicht enthalten sind Nebendienstleistungen, die von VidLab7 in Anspruch genommen werden, beispielsweise Telekommunikationsdienste, Post- oder Transportdienste, Wartung und Support oder die Entsorgung von Datenträgern. VidLab7 gewährleistet jedoch ein angemessenes Datenschutzniveau für Nebendienste, z. B. durch den Abschluss geeigneter Vereinbarungen und Durchführung geeigneter Inspektionen.
4.
Vertraulichkeit
4.1
VidLab7 verpflichtet sich, alle Mitarbeiter und Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, zur Vertraulichkeit zu verpflichten, sofern sie nicht bereits einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung oder Ablauf des Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters mit VidLab7 weiter.
5.
Datenschutzmaßnahmen und Audits
5.1
VidLab7 ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Artikel 32 DSGVO, insbesondere wie unten im Anhang beschrieben. VidLab7 kann die technischen und organisatorischen Maßnahmen ändern und modifizieren, sofern das ursprüngliche Sicherheitsniveau nicht verringert wird.
5.2
Auf Anfrage stellt VidLab7 dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 28 DSGVO nachzuweisen, z. B. durch Bereitstellung geeigneter Unterlagen. VidLab7 ermöglicht Audits, einschließlich Inspektionen, die vom Kunden oder einem vom Kunden beauftragten externen Prüfer durchgeführt werden, und trägt zu diesen bei. Zu diesem Zweck ermöglicht VidLab7 dem Prüfer, nach angemessener vorheriger Ankündigung, während der normalen Geschäftszeiten und ohne unangemessene Unterbrechung des Betriebs von VidLab7 zu überprüfen, ob VidLab7 die geltenden Verpflichtungen einhält. Der Kunde erstattet VidLab7 die mit einem Audit verbundenen Kosten auf Zeit- und Materialbasis auf der Grundlage der vereinbarten Stundensätze.
5.3
Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, Dokumente, Daten und Ergebnisse, die von VidLab7 offengelegt oder anderweitig im Zusammenhang mit einer Prüfung, Inspektion oder Offenlegung gemäß Abschnitt 5 gesammelt wurden, streng vertraulich zu behandeln und diese Informationen, Dokumente, Daten und Ergebnisse ausschließlich zum Zwecke der Datenschutzprüfung zu verwenden. Der Kunde stellt sicher, dass alle Mitarbeiter oder Dritte, die Zugang zu den oben genannten Informationen haben, einer im Wesentlichen ähnlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, sie unterliegen aufgrund ihrer Tätigkeit bereits einer Verschwiegenheitspflicht.
6.
Melde- und Unterstützungspflichten
6.1
VidLab7 wird den Kunden unverzüglich über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten des Kunden informieren. VidLab7 wird in Absprache mit dem Kunden angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Daten zu sichern und mögliche negative Folgen für die betroffenen Personen zu mindern.
6.2
VidLab7 unterstützt den Kunden dabei, die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Artikeln 32 bis 36 DSGVO sicherzustellen, wobei die Art der Verarbeitung und die VidLab7 zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt werden. Die angemessenen Kosten für die Unterstützung durch VidLab7 werden vom Kunden gemäß den vereinbarten Stundensätzen erstattet, es sei denn, die Unterstützung wird aufgrund eines Verzugs von VidLab7 erforderlich.
7.
Löschung und Rückgabe von Daten
7.1
VidLab7 löscht alle personenbezogenen Daten des Kunden nach Abschluss der Dienstleistungen, spätestens nach Beendigung des Hauptvertrags. Eine separate Rückgabe von Daten ist nicht erforderlich, da die personalisierten Videos im Rahmen des Dienstes vom Kunden heruntergeladen werden.
8
Rechte der betroffenen Person
8.1
Wenn sich eine betroffene Person an VidLab7 wendet, um ihre Rechte als betroffene Person auszuüben (z. B. bezüglich des Zugriffs auf personenbezogene Daten, deren Löschung oder Berichtigung), leitet VidLab7 diese Anfrage umgehend an den Kunden weiter.
8.2
VidLab7 unterstützt den Kunden auf Anfrage dabei, seinen Verpflichtungen in Bezug auf die in Kapitel III der DSGVO festgelegten Rechte nachzukommen. Der Kunde erstattet die Unterstützung von VidLab7 auf Zeit- und Materialbasis auf der Grundlage der vereinbarten Stundensätze.
9.
Laufzeit und Schlußbestimmungen
9.1
Diese DPA endet automatisch bei Kündigung oder Ablauf der Hauptvereinbarung. Diese Datenschutzvereinbarung bleibt jedoch in Kraft, solange VidLab7 personenbezogene Daten des Kunden besitzt oder anderweitig Zugriff darauf hat.
9.2
Die im Hauptvertrag vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt auch für dieses DPA.
9.3
Dieses DPA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen, mit Ausnahme der Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, dass die Gerichte von München, Deutschland, die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten haben, die im Zusammenhang mit dieser DPA entstehen können.

